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Steuererklärung: Finanzamt muss vorzeitige Anforderung ausreichend begründen

Eine vorzeitige Anforderung der Steuererklärung durch das Finanzamt muss als Ermessensentscheidung ausreichend begründet werden. Die jährliche Steuerklärung ist eine unliebsame und lästige Aufgabe. Bereits das Sammeln und Ordnen der erforderlichen Belege erweist sich meist als zeitraubend. In vielen Fällen kann eine Steuererklärung durchaus sinnvoll sein,