Deutschland hat im EU-Vergleich die meisten Mieter. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stand 2015) wohnen ca. 50 Prozent aller Deutschen in Mietwohnungen.
Also wesentlich mehr als in anderen EU-Ländern, in denen die Wohneigentumsquote deutlich höher liegt. Klar, dass es hierzulande sehr häufig zu Streit zwischen Mietern und Vermietern kommt. Mehr als eine Viertelmillion Mietrechts-Fälle beschäftigen jedes Jahr die Amts- und Landgerichte.
Ich berate Sie in allen Fragen des Mietrechts, z.B. bei Streitigkeiten über eine drohende oder bereits ausgesprochene Kündigung, Eigenbedarf des Vermieters, Mängel der Mietsache, Mieterhöhungen, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, Sanierungen, Schönheitsreparaturen und Renovierungsklauseln etc.
Vermieter unterstütze ich mit hohem Sachverständnis bei der Prüfung und Gestaltung der Wohnraum- und Gewerbemietverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Ein zentrales Thema ist vielfach der Zahlungsverzug der Mietpartei. Hier übernehme ich den Forderungseinzug bzw. die Titulierung und Durchsetzung der offenen Forderungen.
Die langjährige Praxis hat gezeigt, dass vorrangig eine außergerichtliche Streitbeilegung angestrebt werden sollte. Wenn der Gang zum Gericht jedoch unausweichlich ist, vertrete ich Sie kompetent und zuverlässig.