Reisemängel: Was Reisende beachten müssen
Reiseveranstalter müssen Reisende in der Reisebestätigung ordnungsgemäß auf deren Obliegenheit (sog. Pflicht im eigenen Interesse) hinweisen, einen aufgetretenen Reisemangel alsbald nach dessen Feststellung anzuzeigen. Wem ist das noch nicht passiert? Gut gelaunt und in froher Erwartung auf den wohlverdienten Urlaub tritt man die Reise zum …